Abgemahnt, was nun?

Im Bereich der Verteidigung gegen Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz bieten wir Ihnen spezialisierte Beratung und rechtliche Unterstützung. Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz sind sehr kostspielig und können beispielsweise Marken-, Urheber-, Patent- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen betreffen. Wir helfen Ihnen mit unseren langjährigen Expertisen im gewerblichen Rechtsschutz dabei, Ihre Rechte zu schützen und angemessen auf eine Abmahnung zu reagieren. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

Prüfung der Abmahnung:
Wir analysieren die Abmahnung und überprüfen deren rechtliche Grundlagen. Wir prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind und ob die Abmahnung formal korrekt ist. Wir analysieren den Sachverhalt und bewerten die Chancen und Risiken Ihres Falles.
Verteidigungsstrategie:
Auf Basis der Prüfung entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Ihre Situation und Ziele zugeschnitten ist. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die beste Herangehensweise und setzen Ihre Interessen konsequent durch. Hierbei helfen wir Ihnen auch, den Rechtsverstoß abzustellen und nicht in ausgelegte Fallen der Abmahner zu tappen. Überlassen Sie nichts dem Zufall, sondern setzen Sie auf eine spezialisierte Rechtsberatung, die Ihnen viel Geld ersparen kann.
Verhandlungen und außergerichtliche Lösungen:
Ist die Abmahnung berechtigt, setzen wir uns mit der Gegenseite oder deren Rechtsvertretern in Verbindung, um eine möglichst außergerichtliche Lösung zu erzielen. Wir verhandeln in Ihrem Interesse und suchen nach fairen und angemessenen Vereinbarungen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ist die Abmahnung unberechtigt, weisen wir sie konsequent zurück!
Gerichtliche Vertretung:
Falls eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann oder es aus anderen Gründen notwendig wird, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Wenn Ihnen z.B. direkt eine Klageschrift zugestellt wird, analysieren wir diese und prüfen die Erfolgsaussichten der Verteidigung. Bei der Abwägung der weiteren Schritte berücksichtigen und bewerten wir dabei stets ein Prozessrisiko sowie Ihre wirtschaftlichen Belange.
Schadensersatz und Unterlassungsansprüche:
Wenn Ihnen durch die unberechtigte Abmahnung ein Schaden entstanden ist, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wir setzen uns auch für Ihre Unterlassungsansprüche ein und helfen Ihnen dabei, weitere unzulässige Abmahnungen zu verhindern.

Unser Ziel ist es, Ihnen im gewerblichen Rechtsschutz einen umfassenden und bestmöglichen Beistand zu bieten. Kontaktieren Sie uns gerne, um weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen rund um die Verteidigung gegen Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz zu erhalten oder um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Ihr Ansprechpartner bei Abmahnungen: RA Ingmar T. Theiß

Wir freuen uns, dass Sie uns kontaktieren möchten!

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