Handelt es sich beim Pokern um Glückspiel oder Sport? Müssen Pokergewinne an das Finanzamt gemeldet und versteuert werden? Mit diesen brisanten Fragen beschäftigte sich das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 31.10.2012, Az.: 12 K 1136/11 und kommt zu dem Entschluss, dass Einkünfte aus Pokerturnieren als gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Steuerpflicht unterliegen können.