Im zugrunde liegenden Fall bot der Verkäufer über die Internetplattform ebay ein gebrauchtes, aber nahezu neues Vertu-Luxus-Handy im Auktionsmodus mit Foto zum Startpreis von 1 Euro an. Der erfolgreiche Bieter gab ein Maximalgebot von 1999 EUR ab und erhielt den Zuschlag für 782 EUR. Nach Erhalt der Ware stellte der Käufer allerdings fest, dass es sich nicht um ein Original Handy, sondern um eine Fälschung handelte.