Rechtstipps

2. Dezember 2023

Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen nach § 81a HBG

Werden Beamte während ihres Dienstes verletzt und können Schmerzensgeldansprüche nicht gegen den Schädiger durchgesetzt werden,  kann in Hessen gemäß § 81a HBG (Hessisches Beamtengesetz) ein Antrag auf Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn gestellt werden. Wir klären auf!