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Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen nach § 81a HBGErfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen nach § 81a HBG
2. Dezember 2023

Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen nach § 81a HBG

Werden Beamte während ihres Dienstes verletzt und können Schmerzensgeldansprüche nicht gegen den Schädiger durchgesetzt werden,  kann in Hessen gemäß § 81a HBG (Hessisches Beamtengesetz) ein Antrag auf Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn gestellt werden. Wir klären auf!