Die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung gegen Abmahnungen, insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, gehört zu unserem täglichen Geschäft. Wir haben für Sie eine Auswahl derjenigen Gegner und Fälle zusammengestellt, deren Abmahnungen aktuell Gegenstand unserer Beratungen sind bzw. in den vergangenen Jahren waren. Die Übersicht trifft ausdrücklich keine Aussage darüber, ob die Abmahnungen oder Forderungen berechtigt waren oder nicht. Die Vorhaltung einer Gegnerliste ist in der Rechtsprechung für zulässig erklärt worden (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06).
Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, vertreten durch Rechtsanwälte Becker & Haumann, vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf unter angeblichen Verstoß gegen die Allgemeinen-Ticketbedingungen "ATGB" und durch unautorisierte Nutzung und Abbildung des Vereinslogos Eintrittskarten von Borussia Dortmund über das Internetauktionshaus "eBay.de" angeboten und veräußert zu haben. Die Abmahnende ist alleinige Veranstalterin für Spiele des Vereins BV Borussia Dortmund 09 im SIGNAL IDUNA PARK. Der Abgemahnte bot zwei Tickets von Borussia Dortmund auf der Verkaufsplattform "eBay.de" zum Verakuf an. Ihm wird mit der Abmahnung vorgeworfen, die ATGB, die für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten der Abmahnenden gelten, nicht beachtet zu haben. Nach den ATGB ist der private Weiterverkauf von Tickets zwar nicht verboten, wird jedoch unter Bedingungen gestellt. So ist bei jeder zulässigen Weiterveräußerung eines Tickets der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung und den Inhalt der ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Zudem dürfen Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu einem wesentlich höheren Preis als den Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen die Option "Sofortkauf" nicht ausschließlich ausgewählt wird. Aufgrund von vermeintlichen Verstößen gegen diese Regelungen wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Einigungsbetrag für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 210,- EUR zu zahlen.
Wenn Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblichen Verstößen gegen Allgemeine-Ticketgeschäftsbedingungen der o.g. Kanzlei oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung unbedingt vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder gar einer Zahlung anwaltlich überprüfen lassen. Ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Abmahnung in Ihrem Fall gegeben sind und gibt Ihnen Auskunft, welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten habe?
Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen und keinesfalls ohne anwaltliche Hilfe befolgen.
Die Berechtigung einer Abmahnung lässt sich immer nur im Einzelfall überprüfen und nicht pauschal beurteilen!
Nach unseren Erfahrungssätzen sind bei nahezu allen Abmahnungen die gestellten Forderungen der Abmahner überhöht, zum Teil kann sich eine Abmahnung auch als insgesamt unwirksam herausstellen, z.B. wenn der Abmahner die eigene Aktivlegitimation nicht nachweisen kann oder sich die Abmahnung selbst als inhaltlich unbestimmt erweist.
Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die Ihnen vorgelegte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft, da auch diese meist viel zu weitgehend zugunsten des Abmahners formuliert ist. Andererseits sind die mit der Abmahnung gesetzten Fristen zu beachten, da bei Untätigkeit ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren drohen kann.
Beachten Sie, dass die von Ihnen unterzeichnete Unterlassungserklärung eine zeitliche Bindungswirkung von mindestens 30 Jahren (!!!) hat und im Falle eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe von meist mehreren tausend Euro geschuldet ist.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt gibt Ihnen eine fundierte Rechtseinschätzung und Risikobewertung zu Ihrem Fall und hilft Ihnen das bestehende Kosten- und Prozessrisiko zu minimieren.