Die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung gegen Abmahnungen, insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, gehört zu unserem täglichen Geschäft. Wir haben für Sie eine Auswahl derjenigen Gegner und Fälle zusammengestellt, deren Abmahnungen aktuell Gegenstand unserer Beratungen sind bzw. in den vergangenen Jahren waren. Die Übersicht trifft ausdrücklich keine Aussage darüber, ob die Abmahnungen oder Forderungen berechtigt waren oder nicht. Die Vorhaltung einer Gegnerliste ist in der Rechtsprechung für zulässig erklärt worden (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06).
Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Onlineversand Leipzig GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer, vor. Abgemahnt werden angeblich unlautere geschäftliche Handlungen nach §§ 3, 4 UWG im Onlinebusiness, sowie ein vermeintlicher Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz (TMG). Die Onlineversand Leipzig GmbH vertreibt im Wege des Onlinehandels insbesondere Batterien und Elektronikprodukte. Der Abgemahnte bot Produkte aus diesem Sortiment auf der Verkaufsplattform "Ebay.de" zum Verkauf an und handelte aus seiner Sicht lediglich als Privatverkäufer. Ihm wird mit der Abmahnung vorgeworfen, als gewerblicher Verkäufer tätig zu sein und sich erhebliche Wettbewerbsvorteile dadurch verschafft zu haben, dass er über die angebliche Gewerblichkeit seiner Angebote hinweggetäuscht hat und den Verbraucher pflichtwidrig nicht über seine Rechte, insbesondere Widerrufs- und Gewährleistungsrechte, informiert habe. Zudem habe er es unterlassen, die Verbraucher über seine Identität in Form eines Impressums aufzuklären. Von dem abgemahnten Verkäufer wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 EUR netto sowie weiterer Kosten in Höhe von 106,90 EUR gefordert.
Wenn Sie auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblich unlauterer geschäftlicher Handlungen der o.g. Kanzlei oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung unbedingt vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder gar einer Zahlung anwaltlich überprüfen lassen. Ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 8, 9, 12 UWG in Ihrem Fall gegeben sind und gibt Ihnen Auskunft, welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten habe?
Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen und keinesfalls ohne anwaltliche Hilfe befolgen.
Die Berechtigung einer Abmahnung lässt sich immer nur im Einzelfall überprüfen und nicht pauschal beurteilen!
Nach unseren Erfahrungssätzen sind bei nahezu allen Abmahnungen die gestellten Forderungen der Abmahner überhöht, zum Teil kann sich eine Abmahnung auch als insgesamt unwirksam herausstellen, z.B. wenn der Abmahner die eigene Aktivlegitimation nicht nachweisen kann oder sich die Abmahnung selbst als inhaltlich unbestimmt erweist.
Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die Ihnen vorgelegte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft, da auch diese meist viel zu weitgehend zugunsten des Abmahners formuliert ist. Andererseits sind die mit der Abmahnung gesetzten Fristen zu beachten, da bei Untätigkeit ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren drohen kann.
Beachten Sie, dass die von Ihnen unterzeichnete Unterlassungserklärung eine zeitliche Bindungswirkung von mindestens 30 Jahren (!!!) hat und im Falle eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe von meist mehreren tausend Euro geschuldet ist.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt gibt Ihnen eine fundierte Rechtseinschätzung und Risikobewertung zu Ihrem Fall und hilft Ihnen das bestehende Kosten- und Prozessrisiko zu minimieren.