Sie werden auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen, der Geschädigte droht mit Klage und Ihr Versicherer lehnt ab? Lassen Sie sich ein derartiges Verhalten Ihres Versicherers nicht gefallen.
Zweck einer Haftpflichtversicherung ist es, die versicherte Person oder das versicherte Unternehmen vor den wirtschaftlichen Folgen eines Haftungsfalls gegenüber Dritten zu schützen. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer im Falle einer Haftung von begründeten Schadensersatzansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Haftpflichtversicherungen gehören damit sowohl bei Privatleuten als auch in Betrieben und der Industrie zu den wichtigsten Versicherungen, da Schadensersatzansprüche Dritter leicht eine existenzgefährdende Höhe erreichen können und selten aus der Portokasse bezahlt werden können.
Abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers werden eine Vielzahl von Haftpflichtversicherungen angeboten, wie beispielsweise die Privathaftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Vereinshaftpflichtversicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung, die D&O und die Produkthaftpflichtversicherung.
Weil sich der Versicherungsschutz stets am Haftungsrisiko des Versicherungsnehmers orientieren sollte, besteht über die Standardprodukte der Versicherer hinaus auch regelmäßig die Möglichkeit, Versicherungsverträge an den konkreten Bedarf des Versicherungsnehmers anzupassen und für weitergehende Haftungsrisiken Versicherungsschutz einzukaufen.
Da die Haftpflichtversicherung Schäden Dritter begleichen soll, erfolgt die Bearbeitung von Schadenfällen in der Haftpflichtversicherung stets im sensiblen Dreiecksverhältnis zwischen Geschädigtem und Schädiger auf der einen Seite, dem sogenannten Haftungsverhältnis, sowie dem Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer auf der anderen Seite, dem sogenannten Deckungsverhältnis.
Da ein Haftpflichtversicherer nur bei bestehender Haftung Zahlungen leisten muss, die sich wiederum nach den Regelungen des Versicherungsvertrags richten, erfordert die Bearbeitung entsprechender Fälle sowohl haftungsrechtliche als auch versicherungsrechtliche Kenntnisse.
Gerade bei größeren Forderungen neigen Versicherer unserer Erfahrung nach dazu, sich nur sehr zögerlich zur Haftung zu erklären und Zahlungen zu veranlassen. Da der Geschädigte im Verhältnis zum Schädiger jedoch gerade bei größeren Schäden massiv unter Druck steht und insbesondere im gewerblichen und industriellen Bereich eine Klage zwischen Geschäftspartnern für die Geschäftsbeziehung mehr als unerwünscht und schädlich ist, sind entsprechende Verzögerungstaktiken der Versicherer für den Versicherungsnehmer inakzeptabel.
Bei entsprechenden Inanspruchnahmen und Verhandlungen sind Versicherungsnehmer daher stets gut beraten, wenn sie sich im Schadenfall möglichst frühzeitig von einem im Versicherungsrecht und Haftungsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Bereits die erste Schadenmeldung beim Versicherer stellt die Weichen für die weitere Regulierung.
Ein Beispiel aus der Praxis: In der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sind Schäden durch mangelhafte Produkte versichert. Nicht versichert sind jedoch die Aufwendungen zur Beseitigung der Mängel an den Produkten. Stellen sich nun gelieferte und beim Kunden möglicherweise bereits weiterverarbeitete Produkte als mangelhaft heraus und werden von Kunden Schadenersatzansprüche geltend gemacht, lehnen Versicherer gerne unter Hinweis auf die nicht versicherte Nacherfüllung ab, obwohl die Rechtsprechung zahlreiche Fälle anerkannt hat, bei denen die Versicherer letztlich zur Zahlung verurteilt wurden.
Ohne eingehende und mit dem Versicherer auf Augenhöhe geführte Diskussion erhält der Geschädigte oft kein Geld, der Versicherungsnehmer verliert seinen Kunde und sieht sich mit existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen konfrontiert.
Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Glück und die Regulierungsfreude Ihres Versicherers!
Gerne beraten und vertreten wir Sie in entsprechenden Angelegenheiten.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Matthias Latzel