Brandschäden und Wasserschäden sind existenzbedrohend, werden jedoch von Versicherungen häufig sehr zögerlich reguliert. Lassen Sie sich eine zögerliche Regulierung durch Ihre Versicherung nicht gefallen!
In der Gebäudeversicherung, zu der auch die Wohngebäudeversicherung gehört, können Gebäude gegen Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie zusätzlich auch weitere Elementarschäden versichert werden.
Das im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht mitversicherte Inventar kann im Rahmen einer Hausratversicherung versichert werden.
Da gerade Schäden durch Feuer und Wasser häufig sehr beträchtlich und existenzgefährdend ausfallen und mit der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus den zentralen Lebensmittelpunkt betreffen, hat eine schnelle und umfassende Regulierung von Brandschäden und Wasserschäden für den Versicherungsnehmer und die beteiligten Firmen eine große Bedeutung.
Da ein Brandschaden leicht das ganze Haus zerstören kann, die Ursache des Feuers jedoch häufig schwer zu ermitteln ist und da man mit dem Versicherer zudem regelmäßig über Beträge jenseits von 100.000,- Euro diskutieren muss, gestaltet sich die Regulierung entsprechender Schäden über die Versicherung ohne anwaltliche Hilfe unserer Erfahrung nach häufig als sehr zäh und langsam.
In Anbetracht der hohen Versicherungsleistungen scheint die Versicherungswirtschaft gerade bei großen Schäden ein massives Interesse daran zu haben, Zahlungen erst so spät wie möglich zu leisten und jede sich bietende Kürzungsmöglichkeit oder Einwendungsmöglichkeit auszuschöpfen.
Gerade bei Brandschäden verweigern Versicherungen unserer Erfahrung nach ihre Leistungen sehr gerne unter Hinweis auf ein noch nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren zur Brandursache. Die Ergebnisse entsprechender Ermittlungsverfahren liegen jedoch häufig erst nach mehreren Monaten vor, was für den Versicherungsnehmer als Geschädigten inakzeptabel ist.
Bei einem Wasserschaden muss mit dem Versicherer regelmäßig diskutiert werden, welche Art von Wasser wie und warum genau wo genau ausgetreten ist. Vor dem Hintergrund der den Versicherungsfall definierenden komplexen Versicherungsbedingungen Ihres konkreten Versicherungsvertrags und den (nicht selten fehlerhaften) Feststellungen eines von der Versicherung beauftragten und bezahlten Gutachtens müssen sowohl technisch als auch rechtlich fundierte Diskussionen mit dem Versicherer geführt werden, um Ansprüche gegen den Versicherer erfolgreich durchzusetzen.
Da Versicherungsverträge sehr komplex und abstrakt formuliert sind und an vielen Stellen einer Auslegung durch die Rechtsprechung bedürfen, ist es dem Geschädigten regelmäßig kaum möglich, den Versicherungsfall mit dem Versicherer auf Augenhöhe zu diskutieren und seine Rechte optimal durchzusetzen.
Weiterhin müssen Sie im Schadenfall auch zahlreiche Obliegenheiten beachten, deren Nichterfüllung schlimmstenfalls sogar einen Verlust der Ansprüche gegen den Versicherer zur Folge haben kann. Geschädigte sollten bei Eintritt eines Versicherungsfalls daher sehr sorgfältig agieren um ihren Versicherungsschutz und die Regulierung des Schadens nicht zu gefährden oder zu verzögern.
Bei Verhandlungen mit dem Versicherer ist es für den Geschädigten daher stets angeraten, sich gerade bei Hausratschäden und Gebäudeschäden von einem im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt vertreten zu lassen und diesen die Diskussion auf Augenhöhe mit dem Versicherer führen zu lassen.
Gerne beraten und vertreten wir Sie bei derartigen Schaden- und Versicherungsfällen und regulieren Ihren Hausratschaden oder Gebäudeschaden über Ihre Versicherung.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Matthias Latzel