25. Mai 2023

Impfpflicht im Gesundheitswesen – eine rechtliche Einordnung

Die Entscheidung: Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 27.02.2018, Az.: 4 U 161/17, entschieden, dass die Bezeichnung einer ambulante Zahnarztpraxis als "Praxisklinik" gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG irreführend ist und deshalb nicht in der Außenwerbung verwendet werden darf. Ein Verbraucher erwarte, dass die vorgehaltene medizinische Versorgung einer „Praxisklinik“ in jedem Fall über das Angebot einer reinen Arztpraxis hinausgehe. Denn nur so wäre die Bezeichnung als „Klinik“ überhaupt gerechtfertigt.
25. Mai 2023

UPDATE II zur Durstewitz/FAREDS-Abmahnwelle: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma Dachs Deutschland, vertreten durch Harald Durstewitz / FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

UPDATE II zur Durstewitz/Fareds-Abmahnwelle: Mittlerweile liegen uns und anderen Kollegen weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma DACHS DEUTSCHLAND / Harald Durstewitz, vertreten durch die FAREDS Rechtsanwalts mbH vor.