OLG Bamberg: Regelungen in Rechtsschutzversicherungen, die die freie Anwaltswahl einschränken und die Wahl eines vom Versicherer empfohlenen Anwalts mit einer günstigeren Selbstbeteiligung im Versicherungsfall "belohnen", sind unwirksam (Urteil vom 20.06.2012, Az.: 3 U 236/11).