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LG Hamburg: Eltern haften nicht für ihre volljährigen Kinder bei p2p-Rechtsverletzungen (Filesharing)LG Hamburg: Eltern haften nicht für ihre volljährigen Kinder bei p2p-Rechtsverletzungen (Filesharing)
13. September 2023

LG Hamburg: Eltern haften nicht für ihre volljährigen Kinder bei p2p-Rechtsverletzungen (Filesharing)

Das Landgericht Hamburg hat jüngst in einem richterlichen Hinweis im Verfahren LG Hamburg, Az.: 308 O 495/11 zur bislang umstritten Rechtsfrage Stellung bezogen, ob eine Störerhaftung des Anschlussinhabers für p2p-Rechtsverletzungen seiner im Haushalt lebenden volljährigen Kinder besteht.