ktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma DACHS DEUTSCHLAND / Harald Durstewitz, vertreten durch die FAREDS Rechtsanwalts mbH, vor. Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist der Vorwurf einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist sei fehlerhaft auf § 312 g BGB sowie Art.246 EGBGB hingewiesen worden, wonach die Frist für den Widerruf unter anderem erst mit Erhalt der diesbezüglichen Belehrung zu laufen beginne.