Wussten Sie schon: Nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall erstattet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers regelmäßig auch die eigenen Rechtsanwaltskosten.
Durch einen Verkehrsunfall entstehen dem Geschädigten eine Vielzahl von Schäden. Neben dem Schaden am Auto oder Kfz, den durch den Nutzungsausfall bedingten weiteren Schäden sowie Mietwagenkosten und Sachverständigenkosten ist nicht selten auch ein Personenschaden entstanden.
All diese Schäden müssen nun gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und dessen häufig gut geschulten Schadensachbearbeitern reguliert werden.
Viele Geschädigte möchten die Regulierung ihrer Unfallschäden gerne einem Rechtsanwalt überlassen, fragen sich jedoch, wer die Anwaltskosten zu tragen hat.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die durch das Schadenereignis erforderlich gewordenen Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu den gemäß der Haftungsquote vom Unfallverursacher zu erstattenden Aufwendungen des Geschädigten (z.B. BGH, Urteil vom 10.01.2006, Az.: VI ZR 43/05, sowie Senatsurteile BGHZ 127, 348, 350 ff. und vom 1. Oktober 1968 - VI ZR 159/67 - VersR 1968, 1145, 1147; BGHZ 39, 73, 74 und Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02 - VersR 2004, 869, 871, jeweils m.w.N.).
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die vom Versicherer des Schädigers zu tragenden Rechtsanwaltskosten wie folgt begründet (OLF Frankfurt/Main, Urteil vom 02.12.2014, Az.: 22 U 171/13):
"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."
Sie haben bei Alleinverschulden des Unfallverursachers daher grundsätzlich einen Anspruch darauf, sich auf Kosten des Unfallverursachers anwaltlich vertreten zu lassen. Vor dem Hintergrund der mit dem Versicherer häufig zu führenden Diskussion zur Haftung sowie der umfassenden Regulierung aller erstattungsfähiger Schadenpositionen ist es grundsätzlich angeraten, einen auf Haftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Verkehrsunfallregulierung zu beauftragen.
Gerne beraten und vertreten wir Sie und regulieren Ihre Unfallschäden.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Matthias Latzel