Das Landgericht Hamburg hat jüngst in einem richterlichen Hinweis im Verfahren LG Hamburg, Az.: 308 O 495/11 zur bislang umstritten Rechtsfrage Stellung bezogen, ob eine Störerhaftung des Anschlussinhabers für p2p-Rechtsverletzungen seiner im Haushalt lebenden volljährigen Kinder besteht.